Das hängt von Vertragsform und Fortführungsregeln der konkreten betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Möglich können Übernahme, private Fortführung oder Beendigung des Gruppenschutzes sein. Deshalb sollten Fortführung und Portabilität vor Vertragsabschluss schriftlich geklärt werden.

